Der Mann für unerwünschte (?) Mitbewohner bin ich, Jonas.
Als zertifizierter Wespenberater informiere ich Sie gerne im Falle eines Wespen-, Hummel- oder Hornissenestes.
Bei einer Umsiedlung bin ich in der Lage diese durchzuführen, sowie alle wichtigen Genehmigungen anzufordern. Dabei arbeite ich eng mit den zuständigen Behörden zusammen.
Oft lassen sich Wespen in Rollandenkästen nieder. Das ist nicht nur für die Menschen stressig, sondern auch für die Wespen. Durch das Bewegen des Rolladens wird das Nest gestört. Dieser Stress wirkt sich auch auf das generelle Verhalten der Wespen aus.
Um einem Wespennest dort vorzubeugen, empfehle ich einen entsprechenden Schutz im Rolladenkasten. Dieser ist schnell montiert!
Die beiden häufigsten unerwünschten Untermieter sind die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) und die Deutsche Wespe (Vespula germanica).
Für die richtige Bestimmung muss jedoch genau hingeschaut werden. Das ist teilweise gar nicht so einfach umzusetzen. Einen Einblick in die Artbestimmung von Wespen gibt es auf der Internetseite von Aktion-Wespenschutz: Wespenarten.



Warum umsiedeln lassen?
Zuallererst ist bei einem Wespennest zuhause zu beachten, dass es wirklich nur umgesiedelt werden sollte, wenn eine massive Störung mit dem Fortbestehen des Nestes einher geht. Je nach Witterung im Jahresverlauf und Ort des Nestes stirbt es im späten Herbst ab. Es kann zwar sein, dass die selbe Stelle im Folgejahr von einer neuen Wespenkönigin mit einem neuen Nestbau besiedelt wird, das Nest selbst ist aber nur einjährig. Wenn Sie sich also für einen Sommer mit den neuen Bewohner arrangieren können, ist es das Beste, wenn das Nest bestehen bleiben kann.
Lediglich in Ausnahmesituationen wird ein Nest von mir abgetötet!
Von selbst durchgeführten Abtötungen, etwa mit der Intention Kosten zu sparen, rate ich dringend ab.
In Deutschland stehen grundsätzlich alle heimischen Wespenarten unter allgemeinem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Somit ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Lebensstätten zu zerstören (§ 39 BNatSchG).
Nicht sachgemäß eingesetzte Insektizide können auch Nichtzielorganismen wie Wildbienen oder Honigbienen treffen, wenn das Mittel zu breit wirkt. Es können auch andere Tiere geschädigt werden (z. B. Vögel, die tote Wespen fressen).
Diejenigen, die vor allem am eigenen Wohl interessiert sind, lassen sich vielleicht mit dem Argument, dass teilweise vergiftete Wespen aggressiv reagieren können, da sie durch das Insektizid gereizt oder desorientiert sind. Das Risiko für Stiche steigt dadurch.
Einige Wespenarten sind zusätzlich besonders geschützt (§ 44 BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung, BArtSchV). Zu diesen zählt beispielsweise die Hornisse (Vespa crabro). Diese darf nur mit Ausnahmegenehmigung gestört werden; andernfalls können Bußgelder verhängt werden.
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, stehe ich Ihnen gerne beraten zur Seite, wenn es meine verfügbare Zeit zulässt.

Wildbienen:
Wenn wir von Bienen sprechen meinen wir oft das Nutztier, die westliche Honigbiene (apis mellifera). Doch die Honigbiene ist bei weitem nicht die einzige Biene! Mit rund 560 Wildbienenarten in Mitteleuropa ist sie in guter Gesellschaft. Damit das so bleibt sollten wir auch ein Auge auf die Bedürfnisse spezialisierter Wildbienenarten werfen. Artenvielfalt ist Lebensqualität. Diese gilt es zu fördern! Die meisten Arten leben solitär, das heißt sie bilden keine Staaten. Dazu gehört beispielsweise eine sehr bekannte Vertreterin, die Gehörnte Mauerbiene, Oamia cornuta. Sie errichtet ihre meist linear angeordneten Brutzellen gerne in Nisthilfen.
Hummeln bilden einjährige Staaten, das bedeutet, dass jedes Jahr eine junge Hummelkönigin ein eigenes Volk aufbaut. Schon früh im Jahr sind Hummelköniginnen auf Nahrungssuche zu beobachtenDie Erdhummel, Bombus terrestris, ist die in Europa am häufigsten vorkommende Hummelart.