Haben Sie einen Bienenschwarm entdeckt und keinen Imker in der Nachbarschaft, der Ihnen weiterhelfen kann? Dann melden Sie sich telefonisch bei uns. Ob wir den Schwarm einfangen können, hängt davon ab, ob wir Zeit haben und ob der Schwarm ohne Selbstgefärdung zu erreichen ist.
Das Schwärmen ist die natürliche Vermehrungsweise von Honigbienen. Im Mai und Juni, wenn die Bienen im Überfluss mit Nektar und Pollen versorgt sind, sich dadurch das Volk in einer aufstrebenden Entwicklungsphase befindet, ist die typische Schwarmzeit.
Die Entwicklung von Schwarmstimmung ist multifaktoriell (z.B. Raummangel, genetische Neigung, Brutmenge). Außerdem ist jedes Bienenjahr anders. Es gibt regelrechte Schwarmjahre, aber auch Sommer, in denen der Vermehrungstrieb gedämpfter ist.
Not-Schwärme können unter widrigen Bedingungen entstehen. Mögliche Ursachen sind zum Beispiel Futtermangel, starkes Erhitzen der Behausung im Sommer oder häufige Störungen von außen.
Die meisten Schwärme verlassen zur warmen Mittagszeit oder am frühen Nachmittag die Nester.
Dieses beeindruckende Schauspiel vollzieht sich binnen kurzer Zeit. Der ausgezogene Bienenschwarm sammelt sich mit der Königin erstmal an einem Ast, einer Laterne etc. Ältere Königinnen haben eine verminderte Flugleistung; solche Schwärme hängen meist niedriger. Spurbienen suchen nach geeigneten neuen Wohnorten. In unseren Kulturlandschaften und urbanen Gebieten sind diese rar. Häufig werden sie den Bedürfnissen der Bienen oder der anwohnenden Menschen nicht gerecht. Je nachdem wie die Wohnungssuche verlaufen ist, kann ein Schwarm nur wenige Stunden bis einige Tage an der gesichteten Stelle verbleiben.
Schwarmbienen sind in der Regel friedfertig. Die Bienen haben sich vor dem Auszug mit Honig vollgepumpt, außerdem gibt es keine Vorräte, Brut und Behausung, die es zu verteidigen gilt. Trotzdem sollte man sich aus dem Bienengewirr raushalten, damit sich einzelne Bienen nicht in Kleidung oder Haar verheddern.
Ein Bienenschwarm gehört grundsätzlich dem Imker, bei dem der Schwarm auszieht. Verfolgt dieser Imker den Schwarm jedoch nicht, sondern lässt ihn ziehen, kann auch ein anderer Imker ihn einfangen und so zum neuen Eigentum werden. Das Einfangen imkerloser Bienenschwärme ist somit geltendes Recht.